Erste Hilfe (Novellierung 2015) Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens.

 

Die Bereitstellung von „Ersthelfern“ in einem Betrieb ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Der Unternehmer hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

 

Erste Hilfe Lehrgang

 

Ihr Nutzen:

Sie erwerben in diesem Seminar die erforderlichen Kenntnisse in der Ersten Hilfe. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die von den Berufsgenossenschaften als Ersthelfer-Ausbildung anerkannt wird.

 

Kursinhalte:

  • Gefahren erkennen und einschätzen
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Reanimation
  • Umgang mit Hilfsmittel und einem AED
  • Unfallprävention

Dauer:

9 Unterrichtseinheiten á 45 min

 

Zielgruppe:

Unternehmen, die gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen so genannte Ersthelfer vorweisen müssen.

 

Lehrgangsgebühren:

Übernahme der Kosten durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Gutscheine).


Ersthelfer-Fortbildung

 

Ihr Nutzen:

Ziel des Seminars ist die Auffrischung sowie die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten von bestehenden Ersthelfern.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die von den Berufsgenossenschaften als Fortbildung für Ersthelfer anerkannt wird.

 

Inhalt:

  • Erkennen und Einschätzen von Gefahren
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Einleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
  • Reanimation
  • Updates im Bereich der Ersten Hilfe

Kursdauer:

9 Unterrichtseinheiten á 45 min

 

Zielgruppe:

Ersthelfer in Unternehmen mit gültiger Bescheinigung

 

Lehrgangsgebühren:

Übernahme der Kosten durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Gutscheine).