Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminarveranstaltungen, Kurse, Workshops und Inhouse-Schulungen

 

  1.  Geltungsbereich
    1. Mit der Anmeldung sowie der Auftragserteilung erkennt der Teilnehmer/Auftraggeber – im Folgenden Kunde genannt - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen, Kurse, Workshops und Inhouse-Schulungen der pro-medi GmbH – im Folgenden pro-medi genannt - verbindlich an.
    2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, pro-medi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses selbst.
  2. Anmeldung, Aufrtragsbestätigung, Teilnahmevoraussetzungen
    1. Anmeldungen zu offenen Seminaren, Kursen oder Workshops sowie Aufträge für Inhouse-Schulungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch pro-medi schriftlich bestätigt werden.
    2. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert pro-medi hierüber schriftlich. Die in der Lehrgangs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.
  3. Seminargebühren, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme
    1. Die Teilnahmegebühr für offene Seminar-, Kurs sowie Workshops enthält die Kosten der gebuchten Veranstaltung, der Veranstaltungsunterlagen sowie – falls angeboten – für Mittagessen, Kaffeepausen und Erfrischungsgetränke. Diese Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Kunden selbst zu tragen.

      Nach Eingang der verbindlichen Buchung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung und spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn eine Rechnung, die unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang möglich.

      Bei verspäteter Zahlung kann pro-medi den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.
    2. Die Inhouse-Schulungsgebühr enthält die Kosten der gebuchten Veranstaltung sowie der Veranstaltungsunterlagen. Die Kosten für Mittagessen, Kaffeepausen, Erfrischungsgetränke sowie Hotel oder Übernachtung trägt der Kunde.
      Nach Eingang der verbindlichen Buchung erhält der Kunde mit der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Teilbetragsrechnung über 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühr. Diese ist unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.

      Die Rechnungsstellung der restlichen 50 Prozent erfolgt zum Veranstaltungstermin und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.
    3. Kurzfristige Anmeldungen können nur angenommen werden, wenn der Rechnungsausgleich innerhalb von 3 Tagen nach der verbindlichen Buchung erfolgt. Erst dann kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
  4. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung
    1. Sollte der Kunde gezwungen sein, die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, muss er pro-medi umgehend schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) benachrichtigen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei pro-medi.
    2. Bei offenen Seminaren, Kursen sowie Workshops besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) einen Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Zulassungskriterien zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen.

      Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

      Stornierung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
      Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Seminarteilnahmegebühr
      Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Seminarteilnahmegebühr

      Erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
    3. Bei Inhouse-Seminaren kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit pro-medi auf einen anderen Termin umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des aktuellen Kalenderjahres und nur einmalig möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

      Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
      Stornierung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
      Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühr.
      Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Inhouse-Seminargebühr.
  5. Allgemeine Bestimmungen

    1. Angebote, Lieferungen und Leistungen von pro-medi erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
    2. Das Angebot von pro-medi ist freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung des gebuchten Seminars oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.
    3. Die Referenten/Seminarleiter führen die Seminare ausschließlich namens und im Auftrag von pro-medi durch. Hat der Kunde Interesse an Zusatz- und/oder Folgeseminaren mit den eingesetzten Referenten, muss die Buchung ebenso wie Neuaufträge über pro-medi erfolgen.
    4. Das Erreichen einer Qualifikation ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Seminarveranstaltung durchgehend besucht sowie im Kurs enthaltene Lernerfolgskontrollen/Prüfungen erfolgreich absolviert. Ein Seminar kann nicht auf mehrere Teilnehmer verteilt werden. Auch eine Teilbuchung mit Preisminderung ist grundsätzlich nicht möglich, außer im Seminarprogramm wird diese Möglichkeit ausdrücklich benannt.
    5. pro-medi ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des Kunden, an Dritte weiterzugeben.
    6. Für den Fall, dass pro-medi im Auftrag des Kunden ein Hotelzimmer reserviert, ist die Reservierung für den Kunden verbindlich. pro-medi ist bei der Buchung ausdrücklich nur Vermittler; das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Hotel und Kunden zustande. Änderungen oder Stornierungen muss der Kunde mit dem gebuchten Hotel direkt abwickeln.

      Mögliche Kosten hieraus trägt der Kunde.
  6. Ablauf, Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
    1. Alle Seminare/Workshops entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann pro-medi den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Seminarleiters. Bei Inhouse-Seminaren bestimmt der Kunde den Unterrichtsort, bei offenen Seminaren liegt die Entscheidung allein bei pro-medi. Versäumt der Kunde Seminarteile, einzelne Tage oder das komplette Seminar, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine oder Regress gegen pro-medi.
    2. pro-medi ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl bei offenen Seminaren oder bei Erkrankung des Referenten/Seminarleiters, Seminarveranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Erkrankung des Referenten/Seminarleiters ohne Möglichkeit rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat pro-medi das Recht, das Seminar auf einen Ersatztermin zu verschieben. Fällt ein Seminar ersatzlos aus, werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren unverzinst rückerstattet. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegen pro-medi, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

      Bei Ausfall von Seminarteilen im Rahmen von mehrwöchigen/-monatigen Seminaren können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Hierfür besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Kompensation von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen Auslagen.
  7. Ausschluss von der Teilnahme

    pro-medi GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreicher Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesen Fällen hat die pro-medi GmbH einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.
  8. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit

    1. pro-medi haftet als Veranstalter für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Seminarveranstaltungen entstehen bzw. entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von pro-medi oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Praxisübungen beim Kunden vor Ort oder auf von pro-medi angemieteten Übungsflächen. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen Schadens.
    2. Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber pro-medi als Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens pro-medi nicht. Jeder Kunde/Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen. Der Kunde ist verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
    3. Während des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Geschäftsführung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    4. Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Die Inhalte der Seminarveranstaltungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. pro-medi übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen, der Materialien oder der Durchführung der Seminare, Kurse sowie Workshops und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen pro-medi unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    5. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von pro-medi zu beachten.
    6. Die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.
  9. Schutz- und Urheberrechte
    1. pro-medi behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Einwilligung von pro-medi nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
    2. Ohne schriftliche Zustimmung von pro-medi darf, mit Ausnahme der von pro-medi ausgestellten Zertifikate, die Wort- und Bildmarke von pro-medi nicht zur weiteren Nutzung (z. B. werbend auf der Homepage) eingesetzt werden.
  10. Datenschutz
    1. Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
    2. Die personenbezogenen Daten werden von pro-medi ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. pro-medi behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung, Lehrgangs- sowie Prüfungsabwicklung benötigen. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten.
  11. Salvatorische Klausel 

    1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit dieser Bestimmungen insgesamt. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
    2. Der Sitz des Gerichtsstandes ist Hannover.
    3. Der Erfüllungsort ist Hannover.
    4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Hannover, den 1. Januar 2016